Die VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen feiert in Berlin das 100-jährige Bestehen.
Mit ihren Teilen
VOB/A – Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
VOB/B – Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen
VOB/C – Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
ist sie ein Gesamtvertragswerk für Vertreter aller öffentlichen Auftraggeber, Ressorts des Bundes und der Länder, sonstige öffentliche Auftraggeber, kommunale Spitzenverbände und Spitzenorganisationen der Wirtschaft und der Technik.